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Unsere AGB´s

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Geschäftsverkehr mit Musik & Entertainment (Sascha Kröger). Jeder Kunde erhält Einsicht in die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  • Das Geschäftsverhältnis zwischen dem Kunden und Musik & Entertainment (Sascha Kröger), ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Der Kunde darf sich darauf verlassen, dass Musik & Entertainemnt (Sascha Kröger) seine Aufträge mit aller erforderlichen Sorgfalt erledigt und dabei das Interesse des Kunden wahrt, soweit der dazu im Einzelfall imstande ist.

  • Nach Erstellung der Auftragsbestätigung ist der Auftrag für beide Seiten verbindlich.

  • Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Gesamtgage zahlbar am Ende der Veranstaltung in bar oder per Scheck.

  • Tritt eine der beiden Vertragsparteien innerhalb von acht Wochen vor der Veranstaltung vom Engagement zurück, ist eine Konventionalstrafe in Höhe der Gesamtgage an die andere Vertragspartei zu entrichten.

  • Tritt eine der beiden Vertragsparteien ausserhalb der „Acht-Wochen-Frist“ vom Vertrag zurück, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% der Gage an die andere Vertragspartei zu entrichten.

  • Bei Beginn nach 18 Uhr gilt 18 Uhr als spätester Gagen-Berechnungsbeginn.

  • Bei Verhinderung durch kurzfristige Erkrankung wird gleichwertiger Ersatz gestellt.

  • Höhere Gewalt entbindet von der Konventionalstrafe.

  • Der Musiker erhält Speisen und Getränke im normalen Umfang vom Veranstalter.

  • Die vereinbarte Gage beinhaltet Spesen, Fahrtkosten und Technik. Ausnahmen sind in der Auftragsbestätigung schriftlich fixiert.

  • Es gilt als beidseitige Vereinbarung, dass die Gage gegenüber Dritten vertraulich behandelt wird.

  • Der Veranstalter haftet für alle Schäden an der Musik- sowie Lichtanlage und den dazugehörigen Geräten, die durch ihn oder Besucher seiner Veranstaltung entstehen.

  • Der Veranstalter versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.

  • Die GEMA-Gebühren gehen grundsätzlich zu Lasten des Veranstalters.

  • Mündliche Absprachen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung.

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Wohltorf, im Februar 2009

04104/919739

Gutenbergstr. 39

21521 Wohltorf

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