Unsere AGB´s
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Geschäftsverkehr mit Musik & Entertainment (Sascha Kröger). Jeder Kunde erhält Einsicht in die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Das Geschäftsverhältnis zwischen dem Kunden und Musik & Entertainment (Sascha Kröger), ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Der Kunde darf sich darauf verlassen, dass Musik & Entertainemnt (Sascha Kröger) seine Aufträge mit aller erforderlichen Sorgfalt erledigt und dabei das Interesse des Kunden wahrt, soweit der dazu im Einzelfall imstande ist.
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Nach Erstellung der Auftragsbestätigung ist der Auftrag für beide Seiten verbindlich.
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Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Gesamtgage zahlbar am Ende der Veranstaltung in bar oder per Scheck.
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Tritt eine der beiden Vertragsparteien innerhalb von acht Wochen vor der Veranstaltung vom Engagement zurück, ist eine Konventionalstrafe in Höhe der Gesamtgage an die andere Vertragspartei zu entrichten.
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Tritt eine der beiden Vertragsparteien ausserhalb der „Acht-Wochen-Frist“ vom Vertrag zurück, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% der Gage an die andere Vertragspartei zu entrichten.
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Bei Beginn nach 18 Uhr gilt 18 Uhr als spätester Gagen-Berechnungsbeginn.
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Bei Verhinderung durch kurzfristige Erkrankung wird gleichwertiger Ersatz gestellt.
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Höhere Gewalt entbindet von der Konventionalstrafe.
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Der Musiker erhält Speisen und Getränke im normalen Umfang vom Veranstalter.
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Die vereinbarte Gage beinhaltet Spesen, Fahrtkosten und Technik. Ausnahmen sind in der Auftragsbestätigung schriftlich fixiert.
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Es gilt als beidseitige Vereinbarung, dass die Gage gegenüber Dritten vertraulich behandelt wird.
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Der Veranstalter haftet für alle Schäden an der Musik- sowie Lichtanlage und den dazugehörigen Geräten, die durch ihn oder Besucher seiner Veranstaltung entstehen.
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Der Veranstalter versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.
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Die GEMA-Gebühren gehen grundsätzlich zu Lasten des Veranstalters.
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Mündliche Absprachen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung.
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Wohltorf, im Februar 2009